[207] Droit (franz., spr. drŭá), Recht, Rechtswissenschaft; d. coutumier, Gewohnheitsrecht im Gegensatze zum d. écrit, geschriebenen Recht, worunter namentlich das römische Recht verstanden wird; droits civils, im französischen Rechte die Rechte, die nur dem französischen Staatsangehörigen zustehen, im Gegensatze zu droits des gens (»Menschenrechten«), den Rechten, die einem jeden Menschen als solchem beigelegt werden; auch werden die eigentlichen Staatsbürgerrechte als droits politiques von den droits civils unterschieden. D. d'aubaine, Heimfallsrecht, Fremdlingsrecht (s. Fremdenrecht); d. de recherche, de visite, s. Durchsuchungsrecht, d. de retour, s. Rückfallsrecht. Auch bedeutet D. soviel wie Abgabe (Steuer wie Gebühr), namentlich Zoll; Droits réunis, vereinigte Gebühren, in Frankreich bis 1814 eine Abgabe von geistigen Getränken, Tabak, Salz, Spielkarten, gedruckten Musikalien, öffentlichen Fuhrwerken etc. Die Verwaltung derselben besorgte eine sogen. Régie des droits réunis, der nebenbei auch die Erhebung der städtischen Oktrois zukam.