[822] Photismen, Farbenvorstellungen, die durch Schallempfindungen hervorgerufen werden. Nach Bleuler und Lehmann (»Über zwangsmäßige Lichtempfindungen durch Schall etc.«, Leipz. 1881) besitzen einzelne Menschen die Eigenschaft, daß sie bei bestimmten Tönen auch eine bestimmte Farbe wahrnehmen. Die Erscheinung beruht vermutlich auf in früher Jugend erworbenen, später zwangsmäßig gewordenen Assoziationen verschiedener Vorstellungsgebiete. Vgl. Phon ismen.