Postlagernd

[221] Postlagernd (franz. poste restante, bureau restant, ital. fermo in posta, engl. to be called for), Bezeichnung auf solchen Postsendungen, die am Bestimmungsort weder ins Haus gesandt, noch auf Grund einer Erklärung des Empfängers abgeholt, sondern nach der Vorschrift des Absenders einstweilen beim Postamt aufbewahrt und dem Empfänger erst behändigt werden sollen, wenn er die Aushändigung verlangt. Postlagernde Paket-, Einschreib- und Wertsendungen sowie Postanweisungen müssen mit der vollständigen Adresse des Empfängers versehen sein; bei andern Sendungen mit dem Vermerk »postlagernd« darf statt des Namens des Empfängers eine Angabe in Ziffern oder Buchstaben angewendet werden. Bei der Abholung der nicht mit Buchstaben oder Ziffern adressierten postlagernden Sendungen hat sich der Empfänger auf Erfordern dem Schalterbeamten gegenüber als empfangsberechtigt (durch Paß, Postausweiskarten [s. d.] etc.) auszuweisen. Postlagernde Sendungen mit lebenden Tieren müssen zweimal 24 Stunden nach dem Eintreffen, Nachnahmesendungen binnen 7 Tagen, sonstige Sendungen innerhalb eines Monats, Briefe mit Wertangabe und Pakete vom Auslande binnen 2 Monaten abgeholt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 221.
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