Postsperre

[225] Postsperre, Verfahren der Postanstalten in den Vereinigten Staaten von Amerika, Postsendungen einschließlich Postanweisungen nicht auszuhändigen, sondern an den Absender zurückzusenden. Die P. gründet sich darauf, daß auf Lotterien oder betrügerische Handlungen bezügliche Sendungen in den Vereinigten Staaten gesetzlich von der Postbeförderung ausgeschlossen sind. Die P. unterscheidet sich also wesentlich von der richterlichen Beschlagnahme von Sendungen in Deutschland, die fälschlich oft Briefsperre genannt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 225.
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