[263]Präponderánz (lat.), Übergewicht durch Schwere, geistige oder körperliche Kraft etc. Daher präponderierende Mächte, diejenigen Staaten, die vermöge ihrer Machtstellung in politischen Angelegenheiten den Ausschlag geben.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 263.