Präsumtion

[266] Präsumtion (lat.), Voraussetzung, Annahme von etwas Unbekanntem oder Zukünftigem aus bloßen Gründen der Wahrscheinlichkeit. Daher präsumtiv, was wahrscheinlich oder unter gewissen vorausgesetzten Bedingungen eintreten wird, wie ein präsumtiver Thronerbe. P. von sich selbst, soviel wie Eigendünkel. In der Rechtssprache soviel wie Vermutung (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 266.
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