[266] Präsumtion (lat.), Voraussetzung, Annahme von etwas Unbekanntem oder Zukünftigem aus bloßen Gründen der Wahrscheinlichkeit. Daher präsumtiv, was wahrscheinlich oder unter gewissen vorausgesetzten Bedingungen eintreten wird, wie ein präsumtiver Thronerbe. P. von sich selbst, soviel wie Eigendünkel. In der Rechtssprache soviel wie Vermutung (s. d.).