[368] Profoß (v. lat. praepositus), eigentlich ein Vorgesetzter, dann früher soviel wie Regiments-Scharfrichter und -Stockmeister; heute noch in einzelnen Heeren ein Unteroffizier, dem die Beaufsichtigung der Arrestanten obliegt. Über den P. der Landsknechte s. d. Generalprofoß (franz. grand prévôt de l'armée), oberster Feldrichter, s. Generalgewaltiger.