[735] Reichsfinanzreform, alle Bestrebungen, die darauf abzielten, das Deutsche Reich durch Erschließung eigner Einnahmequellen von den bundesstaatlichen Matrikularbeiträgen möglichst unabhängig zu machen. Die Versuche reichen bis 1876 zurück (vgl. Deutschland, S. 828), aber in Wirklichkeit blieben die Einnahmen des Reiches erheblich hinter den Anforderungen zurück, da die Franckensteinsche Klausel (1879) und die lex Huene (1885) die Einnahmen des Reiches wiederum beschränkten, bez. die Verwendung teilweise im voraus bestimmten. Ein wirklicher Fortschritt wurde erst 1906 durch die Einführung zahlreicher Reichssteuern erzielt, deren Ertrag auf 200 Mill. Mk. jährlich berechnet wird. Vgl. Linschmann, Die R. von 1906 (Stuttg. 1906).