[456] Sakât (arab.), gesetzliche Almosen, eine der fünf Religionsvorschriften des Islams (s. d.). Das S. wurde bezahlt von Kamelen, Rindvieh, Schafen, Ziegen, Pferden, von Silber und Gold, von Handelswaren, von den Boden produkten. Bei letztern bestand es im Zehnten (uschr), wenn sie von natürlich bewässertem Lande herrührten, während für die Erzeugnisse des künstlich bewässerten Bodens das S. nur den 20. Teil der Ernte ausmachte.