Schriftvergleichung

[43] Schriftvergleichung (lat. Comparatio literarum, franz. Vérification des écritures par experts), die Vergleichung eines zweifellos von einer bestimmten Person herrührenden Schriftstückes mit einem andern, von dem es zweifelhaft ist, ob es von derselben Person herrührt. Sowohl im Strafprozeß als in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann die S. dem Gericht unter Zuziehung von Schriftverständigen als Beweismittel dienen, doch gilt sie nicht als eine unbedingt sichere Beweisführung. Nach dem neuern deutschen Prozeßrecht entscheidet das richterliche Ermessen darüber, welche Beweiskraft dem Ergebnis einer S. beizulegen sei. Eine Reihe sehr böser Irrtümer, die den Schriftverständigen unterlaufen sind, haben die S. nicht mit Unrecht als ein sehr unsicheres und gefährliches Beweismittel erkennen lassen. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 93; Zivilprozeßordnung, § 441 ff.; Österreichische Strafprozeßordnung, § 135, und Österreichische Zivilprozeßordnung, § 314, 315.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 43.
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