[72] Schulterwehr, in der Befestigung eine Anlage zum Schutze von Feuerlinien gegen Längsbestreichung durch feindliches Gewehr-, Maschinengewehr- und Schrapnellfeuer; hauptsächlich angewendet in der Feldbefestigung (s. d., S. 390), ist sie ihrem Zwecke nach identisch mit der in der ständigen Befestigung ge brauchten Traverse (s. d.). Die Herstellung erfolgt in der Weise, daß man schon beim Ausheben des Schützengrabens, bez. des Deckungsgrabens in dem gewachsenen Boden Absätze stehen läßt, den Graben um diese herumführt und auf den stehengebliebenen Erdklötzen ausgegrabene Erde anschüttet.