[397] Tellersammlung, Aufforderung zur Leistung freiwilliger Beiträge für einen bestimmten Zweck, die auf einen im Kreise der an einem Ort versammelten Personen herumgereichten Teller niedergelegt werden. Solche Tellersammlungen bedürfen, gleichviel ob sie bei einer privaten Zusammenkunft oder[397] bei einer öffentlichen Versammlung vorgenommen werden, keiner behördlichen Genehmigung.