Überseehandel

[861] Überseehandel heißt der Teil des Ein- und Ausfuhrhandels (s. Ausfuhr und Handel), der sich auf überseeische Gebiete beschränkt. Während das Ausfuhrgeschäft nach europäischen Ländern häufig vom Fabrikanten selbst besorgt wird, der zu diesem Zwecke mit dem Spediteur oder bisweilen auch direkt mit der Eisenbahn verkehrt, wird zur Durchführung eines Überseeexports zumeist die Vermittelung des Zwischenhändlers (Exporteurs) notwendig. Dieser unterhält in jenen Überseeländern, mit denen er regelmäßig arbeitet, Filialen, oder er steht mit dortigen Importhäusern in Verbindung; von diesen erhält er auf Grund von früher eingesandten Mustern oder Exportkatalogen Bestellungen; häufig sendet auch der Überseer das Muster, das der Geschmacksrichtung des dortigen Platzes entspricht, ein, worauf der Exporteur den Fabrikanten beauftragt, nach diesem Muster die Waren anzufertigen, ihm selbst ein sogen. Ausfallmuster zu senden, die fertiggestellte Exportware aber direkt an einen Spediteur am Verschiffungsplatz oder an die Reederei selbst verladen zu lassen. Auf Grundlage der nach erfolgter Verschiffung erhaltenen Verschiffungspapiere erhält der Exporteur häufig auf Veranlassung des überseeischen Käufers von einer europäischen Bank vorschußweise den Betrag der Exportrechnung ausbezahlt (Dokumentenkredit). Vgl. R. Stern, Exporttechnik (Leipz. 1907); Biedermann, Der Ü. (Berl. 1906); Kühn, Der Ausfuhrzwischenhandel im Überseeverkehr (das. 1908).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 861.
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