Verdingung

[43] Verdingung, die Vergebung und Übernahme von Lohnarbeiten (s. Submission); insbes. vom Gesinde gebraucht, das »sich verdingt«, im engern Sinne soviel wie Dienstvertrag (s. Arbeitsvertrag).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 43.
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