Vermögensverzeichnis

[88] Vermögensverzeichnis, eine schriftliche Aufzählung all der Sachen, dinglichen Rechte, Forderungen und Schulden, die sich im Eigentum einer Person befinden. Ein solches hat nach dem Tode des einen Elternteiles der überlebende bezüglich des seiner Verwaltung unterliegenden Kindesvermögens anzufertigen und dem Vormundschaftsgericht einzureichen (§ 1640 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Ebenso hat nach § 1802 der Vormund über das Vermögen seines Mündels, das bei der Anordnung der Vormundschaft vorhanden ist oder später dem Mündel zufällt, ein Verzeichnis aufzunehmen und dem Vormundschaftsgericht einzureichen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 88.
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