[967]Zivilkommissār, höherer Staatsbeamter, der während des Krieges bei der Besetzung eines feindlichen Landes dessen Zivilverwaltung im Auftrag der Okkupationsmacht unter dem Schutz der Okkupationstruppen übernimmt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 967.