[15] Abbau, 1) (Bergw.), eine Erzgrube ist abgebaut, wenn in ihr nicht mehr gearbeitet wird, entweder weil aller Erzgehalt derselben entnommen ist, od. sich Hindernisse zeigen; od. wird abgebaut, entweder wenn die Fonds derselben bei der Ausbeutung zugesetzt, od. im Gegentheil, wenn die Erträge so stark sind, daß das Betriebscapital abgezahlt werden kann; 2) die Anlegung neuer Wirthschaften auf Parcellen von größern (Ritter- od. Bauer-) Gütern.