[139]Admortication (v. lat.), die Übergabe liegengender Gründe von der weltlichen Gerichtsbarkeit an die geistliche, weil solche Güter für den Verkehr ersterben u. nicht wieder veräußert werden können.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 139.