[183]Aggraviren (v. lat.), 1) erschweren; 2) vergrößern, Strafe schärfen; 3) verdächtig machen; daher Aggravation, Erschwerung, Erregung von Verdacht; Aggravationsproceß, Proceß, der durch neue Anklagegründe verstärkt ist.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 183.