[658] Aerarĭum (lat.), 1) öffentlicher Schatz, s. Rom (Ant.), daher 2) (Ärar), eine öffentliche Kasse, z.B. Stadt-, Kirchen-Ä. etc.; 3) Schatzkammer; z.B. Ae. militāre, in Rom Kriegsschatzkammer, von Augustus errichtet; in sie floß von allen Schenkungen u. Erbschaften von entfernten Verwandten 1/10, von allen in Rom verkauften Waaren 1/100. Davon Ärarial, das Ärarium 1) u. 2) betreffend; z.B. Ärarialschulden, Schulden, welche öffentliche Kassen machen.