Arm [2]

[721] Arm 1) des zum Lebensunterhalt nöthigen Vermögens od. Einkommens entrathend u. daher fremder, bes. auch öffentlicher Unterstützung bedürftig; s. u. Armenwesen; 2) im Mittelalter Armmann u. Arme Leute die unterwürfigen Dienstleute, die Unfreien, über welche die Herren den Armenschutz hatten; 3) so v.w. schwach; so: Arme Lauge, die schwache Lauge, welche man dadurch gewinnt, daß man nach Aufhebung der Lauge von dem Äscher, von Neuem Wasser auf denselben gießt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 721.
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