Auf Befehl

[925] Auf Befehl, bei Hofbühnen Bezeichnung, daß das Stück durch Befehl Höherer bestellt worden ist. man unterscheidet: auf allerhöchsten Befehl, wenn der Landesfürst, auf höchsten Befehl, wenn Prinzen od. sehr angesehene Personen, auf Verlangen (Begehren), wenn distinguirte Personen, das Stück verlangt haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 925.
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