Ausgähren

[44] Ausgähren, 1) den Stahl a., die Stücke schon geschmiedeten Stahls aufs Neue gewunden zusammenschweißen. 2) (Bergb.), so v.w. Ausgühren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 44.
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