Ausschmiegen

[56] Ausschmiegen (Bank.), das Verbrechen der Ecken bei Thür- u. Fensteröffnungen; bei Tischlerarbeiten auch nach einem stumpfen Winkel, od. einem Bogen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 56.
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