Außerordentlich

[59] Außerordentlich, was über od. gegen die gewöhnliche Ordnung ist u. geschieht; so: Außerordentliche Appellation, s.u. Appellation; Außerordentliche Ersitzung, s.u. Verjährung; Außerordentliche Strafe, s.u. Strafe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 59.
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