Austreten

[74] Austreten, 1) (Rechtsw.), aus Furcht vor Strafe od. um eine Verbindlichkeit nicht zu leisten, weggehen, s.u. Landzwang u. Flucht eines Verbrechers; 2) (Med.), von Körpertheilen, aus ihrer[74] natürlichen Höhle hervorgehen, auch vom Blut u. anderen Flüssigkeiten, sich aus Gefäßen ergießen; 3) (Astron.), A. von Himmelskörpern, s. Austritt 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 74-75.
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