Azung

[112] Azung, 1) Speise; bes. 2) Futter der wilden Thiere; 3) Lockspeise. Daher Azugsgeld (Azgeld), 1) sonst Geld, statt der Bewirthung des Landesherrn u. seines Gefolges bezahlt; daher Azugsrecht, so v.w. Arberga; 2) das für geleistete Azung vergütete Geld (Azungskosten), so für die Beköstigung von Gefangenen, od. was der Schwängerer der Geschwängerten zur Verpflegung des Kindes bezahlen muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 112.
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