[416]Bauernscheid (Bauernschied, Decisio rustica), 1) Ausspruch eines Richters, wonach von dem Objecte, worüber sich 2 Parteien streiten, jedem die Hälfte zugesprochen wird; 2) scherzhaft jede einfältige u. übereilte Entscheidung.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 416.