[431]Baumpfeife, bes. an Orangebäumen ein abzulegender Zweig; die Schale des Zweiges wird behutsam abgeschält, der Zweig in einen mit guter Erde gefüllten Spalttopf gebogen u. wenn er Wurzeln getrieben hat, vom Baum abgeschnitten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 431.