Begeben
[487] Begeben, 1) (sich b.), von etwas abstehen, so: sich eines Rechts b., s. Renunciation; 2) (Hdlgsw-), Verzicht leisten; auch 3) Wechsel auf fremde Plätze verkaufen; 4) das Leder in dem Begebefasse ausbreiten u. die Lohbrühe darüber sprengen.