[682]Betagen (Rechtsw.), 1) einen Tag zu etwas bestimmen; 2) mit Einem an einem dazu bestimmten[682] Tage vor Gericht erscheinen; 3) an einem bestimmten Tage fällig sein, z.B. Betagte Zinsen, Betagte Schuld.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 682-683.