[130] Bote, 1) Person, die irgend wohin geschickt wird, bes. zur Überbringung von mündlichen Nachrichten, Driefen od. Paqueten. Ein B. wird entweder in specieller Angelegenheit mit einem Auftrage an einen Einzelnen als expresser B. geschickt, wofür er ein Botenlohn empfängt; od. geht zu bestimmten Zeiten von einem Orte zu dem anderen u. nimmt gegen Geldvergütung von Jedermann Briefe u. Paquete mit. Das Botenwesen ist älter als die Post. Nicht nur die näheren Ortschaften standen ehedem durch ein, meist der städtischen Kämmerei untergeordnetes Botenamt, welches von einem Botenmeister geleitet wurde, mit einander in Verbindung, sondern selbst nach ferneren Ortschaften besorgten reitende B-n Handelsbriefe u. Briefschaften des Gemeinwesens, ohne daß jedoch die Bürger genöthigt waren, ihre Briefe auf diesem Wege besorgen zu lassen. Vgl. Post. Über Bestrafung der Aneignung der den B-n zur Besorgung übergebenen Sachen von Seiten derselben, s. Unterschlagung u. Diebstahl. 2) Niederer Kanzleibeamter bei mehreren Collegien, besorgt das Herumtragen der Arbeiten des Collegiums u. ähnlicher Schriften. Wenn deren mehrere an einem Collegium sind, so stehen sie unter einem Botenmeister. Diejenigen, welche officielle Briefe nach auswärtigen Amtsorten bestellen, tragen als Auszeichnung ein metallenes Schild, welches meist das Landeswappen enthält, auf der Brust. 3) so v.w. Landbote.