[179]Brandbrief, 1) die obrigkeitliche Bescheinigung über einen erlittenen Brandschaden; 2) Drohbrief, daß da, wo derselbe eingeworfen wird, Feuer angelegt werden wird, s.u. Landzwang.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 179.