[817] Centurĭo (röm. Ant.), 1) Befehlshaber einer Centurie, s.d.; 2) Centurio rerum nitentium, Anführer der Soldaten im spätern Rom, die bes. bei Nacht Acht hatten, daß die Kunstwerke nicht beschädigt od. gestohlen wurden; 3) im Mittelalter der Vorsteher einer Cent, s.d. (Rechtsw.).