[264] Collocation (v. lat.), 1) Stellung; 2) im Concurs Anordnung der Reihe der Gläubiger, nach welcher solche ihre Befriedigung aus dem Vermögen des Gemeinschuldners erhalten sollen; angegeben in dem Collocationsurtel; vgl. Concurs; 3) Verheirathung, Ausstattung; daher Collociren, stellen, ordnen.