[298]Commandeurschiff, 1) Schiff, welches bei einer Flotte den Befehlshaber derselben am Bord hat; 2) das einer Kauffahrteiflotte voraussegelnde Kriegsschiff, wenn dieselbe convoyirt wird.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 298.