[322] Comptant (spr. Kongtang), 1) baares Geld; 2) in baarem Gelde bezahlt; daher Comptantkauf. wo die gekauften Waaren sogleich baar bezahlt werden; indeß unterscheidet man noch C-kauf, wo die Baarzahlung erst nach einer herkömmlichen Frist von 26 Wochen erfolgt, von Comptantgeschäften, wo auf der Stelle bezahlt wird. Comptantliste, auf einem Schiffe das Verzeichniß des geladenen baaren Geldes.