Constituiren

[399] Constituiren (v. lat.), 1) festsetzen, ordnen. Daher Constituens, auf Recepten dasjenige Medicament, welches dem verschriebenen Mittel bes. seine Form gibt; 2) sich verbindlich machen; 3) zur Rede setzen, belangen; 4) herausfordern. Daher Constituent, welcher Einem eine Vollmacht ertheilt; bes. der Bevollmächtiger eines Advocaten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 399.
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