[413]Contraindication (v. lat.), Gegenanzeige; daher Contraindicantia, diejenigen Krankheitserscheinungen, welche gegen ein von anderen Erscheinungen gebotenes (angezeigtes) Mittel sprechen, s. Therapie.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 413.