Decem-prīmi

[779] Decem-prīmi (lat., d. i. die zehn Ersten), 1) in alter Zeitin Rom u. in den italienischen Municipalstädten, dann in den Städten Siciliens u. in Massilia eine Commission des Senates, welche aus den 10 Ersten nach der Rangordnung des Album bestand u. zur Übernahme der Gesandtschaften bestimmt war; 2) (gr. Dekaprotoi), in den orientalischen Städten unter römischer Botmäßigkeit ein jährlich wechselnder Ausschuß des Rathes, welcher die Eintreibung der Steuern zu besorgen hatte u. für den Ausfall derselben persönlich verantwortlich war.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 779.
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