Deficient

[795] Deficient (v. lat.), 1) fehlend; deficiente pecunia, beim Mangel am Gelde; 2) abtrünnig; 3) ein Schuldner, der nicht bezahlt; 4) entkräftet, dienstuntauglich geworden; so Deficientenpriester, in der katholischen Kirche die zur seelsorglichen Amtsführung untauglich gewordenen Priester; sie werden von ihren Pfründen, welche ein Administrator versieht, ernährt, od., wie in Österreich, aus dem Religionsfond pensionirt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 795.
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