[157]Dimission (v. lat.), 1) Ausschickung, Loslassung; 2) Abdankung, Abschied, s.u. Strafe; daher Dimissionsdecret, das Erkenntniß, wodurch die D. eines Beamten verfügt wird, u. Dimissionär, welcher seine Entlassung genommen hat.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 157.