[191] Dissonanz (v. lat.), 1) Mißton; 2) der Zusammenklang zweier od. mehrerer Töne, deren Verbindung dem Ohr widrig ist; 3) der Ton od. das Intervall selbst, welches diese Wirkung hervorbringt. D-en sind bes. die verminderte Quinte mit ihrer Umkehrung in die übermäßige Quarte, u. der umgekehrte Fall, die übermäßige Sexte, alle Septimen u. Secunden, alle Nonen; nach Ein. gehört auch die Undecime u. Terzdecime, od. die in dissonirende Verbindung gebrachte Quarte u. Sexte hierher. Zufällige D-en, welche durch Aufhaltung eines vorhergehenden Accords auf einem neuen Baß entstehen. Die D-en sind keineswegs ganz aus der Musik verbannt, sondern bringen, gehörig aufgelöst, Lebhaftigkeit in dieselbe u. sind, gut gewählt, ein wichtiger Hebel derselben. Die Auflösung der D. durch stufenweises Fortschreiten des dissonirenden Tons zu einem consonirenden Intervall. Davon Dissoniren, mißtönen; Dissonirende Accorde, s. Accord; D. Intervalle, s.u. Intervall.