[420]Durchtreiben, 1) (Bergb.), bei betriebenen Grubengebäuden mit einem Baue bis zu einem bestimmten Punkt fortschreiten; 2) bei verlassenen u. verfallenen Bauen fahrbare Räume wieder herstellen; 3) (Schiffsw.), so v.w. Durchgehen 4).
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 420.