Entnageln der Geschütze

[780] Entnageln der Geschütze, das Herausziehen des Nagels aus dem Zündloche, den man in dasselbe getrieben hat, wenn die Eroberung des Geschützes durch den Feind vermieden werden kann.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 780.
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