[797] Epigrăphe (gr.), 1) Überschrift od. Aufschrift eines Gebäudes, Buches etc.; daher Epigraphik, Studium der Inschriften, Inschriftenkunde, s.u. Inschrift; Epigraphische Seite, Seite einer Münze mit Bild u. Schrift, gewöhnlich der Avers; enthält sie blos Schrift, so heißt sie monepigraphisch, enthält sie nur Bilder, anepigraphisch; 2) (gr. Ant.), in Athen die Verzeichnung der Namen der Bürger nebst Schätzung des Vermögens u. die darnach berechnete Kriegssteuer; eingetragen wurde sie von dem Epigrapheus.