[38] Exhibiren (v. lat.), übergeben, ausantworten. Siehe., sich auszeichnen. Exhibition, 1) Einreichung; 2) (engl., spr. Exhibischn), Ausstellung, Aushändigung; daher Exhibitionsklage (Actio ad exhibendum), Klage auf Aushändigung einer Sache. 3) (Exhĭbitum), schriftliche Eingabe bei einer Behörde.