[41] Expendiren (v. lat.), auslegen, für Einen bezahlen. Daher Expensen (Expensae), 1) Auslagen; 2) Kosten. Expensae criminales, so v.w. Criminalkosten. Expensbuch, 1) ein Buch, worin die Ausgaben aufgezeichnet werden; 2) bei Gerichten das Buch zur Notirung der Proceßkosten. Expensarium, Verzeichniß der Gerichtskosten