Fassung

[129] Fassung, 1) Gemüthszustand, in welchem der Geist, in einer durch unerwartete Ereignisse herbeigeführten Störung, seine Freiheit wenigstens so weit wieder gewinnt, um zu Selbstbestimmungen fähig zu werden; 2) so v.w. Wortfassung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 129.
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