Federzins

[157] Federzins, Sporteln, die bei der Lehnserneuerung für die Ausfertigung des Lehnbriefes, od. Federvieh, welches als Zins dem Gutsherrn gegeben wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 157.
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